Der ultimative Leitfaden zur Flugentschädigung (EG 261/2004)
Entdecken Sie alles, was Sie über die Verordnung EG 261/2004 wissen müssen. Erfahren Sie, welche Fahrgastrechte Sie haben und wie Sie bis zu 600 € bei Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungen fordern können.
Fliegen kann eine wunderbare Erfahrung sein, aber wenn es zu Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen kommt, kann es schnell zu einem Albtraum werden. Glücklicherweise sind Fluggäste in Europa durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 geschützt.
Was ist die Verordnung EG 261/2004?
Es handelt sich um ein EU-Gesetz, das Fluggesellschaften verpflichtet, Fluggästen bei schwerwiegenden Flugstörungen eine Entschädigung zu zahlen. Dies umfasst Verspätungen von mehr als 3 Stunden bei der Ankunft, kurzfristige Annullierungen und Nichtbeförderung (Überbuchung).
Welche Flüge sind abgedeckt?
- Jeder Flug, der von einem EU-Flughafen abfliegt.
- Jeder Flug, der von einem Nicht-EU-Land in der EU ankommt, sofern die Fluggesellschaft europäisch ist.
Wie viel Geld kann ich fordern?
- 250 € für Flüge bis zu 1.500 km.
- 400 € für innergemeinschaftliche Flüge über 1.500 km und alle anderen Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km.
- 600 € für alle Flüge über 3.500 km, die die EU mit einem anderen Kontinent verbinden.
Außergewöhnliche Umstände
Die Fluggesellschaften sind nicht zur Zahlung verpflichtet, wenn die Störung durch "außergewöhnliche Umstände" verursacht wurde (extreme Wetterbedingungen, Streiks bei der Flugsicherung).
Wurden Sie kürzlich betroffen?
Lassen Sie Ihr Geld nicht bei der Airline. Wir übernehmen Ihren Fall kostenlos.
Rechtsteam
YourFlightCompensation